Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse von PlayZone Wojciech Bzdula
1. Geltungsbereich
PlayZone Wojciech Bzdula
Wastl-Witt-Str. 5
80689 München
1.2. Wir sind als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit. Daher wird keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausgewiesen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Bei Sportangeboten für Minderjährige sind Vertragsparteien der PlayZone der buchende Erwachsene, der zugleich gesetzlicher Vertreter des teilnehmenden Minderjährigen sein muss, sowie der teilnehmende Minderjährige. Der teilnehmende Minderjährige wird im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet. Das Sportangebot besteht in der Regel aus einem oder mehreren Trainings.
2.2. Die Präsentation der Sportangebote auf der Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung an Interessenten dar, zu den dargestellten Konditionen ein Angebot über die Teilnahme abzugeben.
2.3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die PlayZone das Angebot des Kunden per E-Mail bestätigt hat. Der Kunde erhält eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit den Daten des gebuchten Kurses einschließlich der Kursgebühr. Zu jedem Sportkurs wird nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen.
2.4. Die Kursgebühr ist fällig mit der Anmeldebestätigung per E-Mail des Anbieters.
2.5. Bei Zahlungsverzug ist für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 fällig.
2.6. Bei falschen oder unvollständigen Angaben durch die buchende Person, sofern sie für die Durchführung des Sportangebots von Bedeutung sind, kann PlayZone den Teilnehmer von der Teilnahme an dem jeweiligen Sportangebot ersatzlos ausschließen. Der (anteilige) Preis wird nicht rückerstattet. Weitere Rechte der PlayZone bleiben vorbehalten.
3. Widerrufsrecht
3.1. Es besteht kein Widerrufsrecht gem. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB, da es sich vorliegend um einen Vertrag im Bereich von Freizeitbetätigungen handelt, der für die Erbringung der Dienstleistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
4. Leistungen
4.1. Die Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Durchführung eines Sportkurses im Rahmen eines Dienstvertrags. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf seiner Internet-Seite www.playzone.team.
4.2. Ein Kurs besteht aus mehreren Terminen, an denen die einzelnen Kursstunden durchgeführt werden.
5. Rücktritt des Anbieters, Verweigerung der Erfüllung aus wichtigem Grund
5.1. Kann der vorgesehene Trainer nicht das Training / das Sportangebot durchführen, werden wir uns bemühen, einen geeigneten Ersatz zu finden. Sollten wir keinen Ersatz finden können, werden wir das Training / das Sportangebot stornieren und den Preis entweder anteilig (beim Ausfall einzelner Trainingseinheiten) oder ganz (beim Ausfall des gesamten Sportangebots) rückerstatten.
5.2. Der Anbieter hat die Möglichkeit, bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten.
6. Rücktritt des Kunden/Stornogebühr
6.1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich oder per E-Mail erklärt werden.
6.2. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn werden 30 % der Kursgebühr als Stornogebühr erhoben. Wird der Rücktritt innerhalb der letzten drei Wochen vor Kursbeginn erklärt, sind 60 % der Kursgebühr als Stornogebühr zu entrichten. Grundsätzlich erheben wir bei jeder Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR.
6.3. Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
7. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
7.1. Aufgrund der festgelegten Kurszeiten und –tagen ist der Anbieter nicht verpflichtet, aufgrund des Nichterscheinens des Teilnehmers versäumte Kursstunden nachzuholen bzw. einen Alternativtermin in einem anderen Kurs anzubieten oder die Kursgebühr zurückzuerstatten.
7.2. Bei Abwesenheit aufgrund einer gewöhnlichen Krankheit besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung. Eine Abwesenheit aus einem schwerwiegenderen Grund (Operation, Verletzung) wird individuell beurteilt. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest beizufügen, das ausschließlich für Entschädigungszwecke (z. B. eine Ermäßigung) verwendet wird.
8. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
8.1. Vor Beginn der Kursstunde und nach Beendigung der Kursstunde ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder zu beaufsichtigen.
8.2. Für die Dauer der Leistung des Anbieters, also ab Beginn bis zum Ende der Kursstunde, übertragen die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Kursleiter des Anbieters die Aufsichtspflichten und –rechte.
8.3. Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Trainers des Anbieters Folge zu leisten.
9. Eignung und Gesundheitszustand der Teilnehmer
9.1. Der Teilnehmer muss in guter körperlicher Verfassung sein und darf nicht unter Bedingungen leiden, die eine problemlose Teilnahme an dem Sportangebot verhindern würden. Allen Teilnehmern wird aufgrund der mit dem Sportangebot verbundenen erheblichen körperlichen Belastung eine sportärztliche Untersuchung vor Beginn der Teilnahme am Sportangebot empfohlen. Auf Aufforderung von PlayZone ist der Teilnehmer bzw. der jeweilige Erziehungsberechtigte verpflichtet, eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorzulegen. Bis dahin darf der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Sportangebot ohne Nachholung der Trainingseinheit oder entsprechende Erstattung des Preises ausgeschlossen werden.
9.2. Aufgrund der anstrengenden körperlichen Aktivitäten und der Beteiligung anderer Teilnehmer ist das Sportangebot mit körperlichen Risiken verbunden. Solche inhärenten Risiken umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Begegnungen mit Hindernissen und (ausrüstungsbedingte) Gefahren oder Probleme, die von anderen Teilnehmern verursacht werden.
9.3. Der Teilnehmer darf nur gesund und ohne den Trainingsablauf in unangemessener Weise beeinträchtigende, psychische Störungen an dem Sportangebot teilnehmen, insbesondere darf er nicht teilnehmen bei Ohrenentzündung, Augenentzündung, Durchfall, ansteckenden Krankheiten, Läusen, Fieber, Erkältungskrankheiten, Wutanfällen und in einem Zeitraum von 48 Stunden nach Impfungen. Bei Zweifeln besprechen Sie den Gesundheitszustand mit einem Kinder- oder Hausarzt oder einem entsprechenden Spezialisten.
9.4. Die Eltern des minderjährigen Teilnehmers verpflichten sich bei Anmeldung und zu Beginn eines jeweiligen Kurstages des Anbieters, den Kursleiter über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikamente ihres Kindes zu informieren.
9.5. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Kurses des Anbieters sind dem jeweiligen Kursleiter oder dem Anbieter selbst unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss der Verpflichtung zur Leistungserbringung des Anbieters führen.
10. Durchführung des Sportangebots
10.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, rechtzeitig und sportbereit (insbesondere umgezogen, ohne Schmuck wie etwa Halskette oder Anhänger und mit gefüllter Trinkfalsche) zu dem Sportangebot zu erscheinen. Das Nichterscheinen des Teilnehmers berechtigt weder zur Nachholung des gesamten Sportangebots oder einzelner Trainingseinheiten, noch zu einer Minderung des Preises.
10.2. Sollten Sie den Teilnehmer nicht zum Sportangebot begleiten, können Sie hiermit eine andere Begleitperson beauftragen. Diese Begleitperson hat dem Trainer eine schriftliche Beauftragung auszuhändigen und Sie verpflichten sich, diese Begleitperson den Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu unterwerfen, die für Sie gelten. Der Teilnehmer wird zu dem Training von der Begleitperson gebracht und unmittelbar nach dem Ende des Trainings von der Begleitperson abgeholt. Während der ganzen Dauer des Trainings hat die Begleitperson per Handy erreichbar zu sein. Auf Aufforderung des Trainers wird sie den Teilnehmer, insbesondere in Notfällen, sofort abholen.
10.3. Das Betreten der Sportstätte ist ausschließlich 10 Minuten vor Beginn und bis zu 5 Minuten nach Ende des Trainings gestattet. Während des Trainings ist es Begleitpersonen nicht gestattet, sich in der Sportstätte aufzuhalten. Dies gilt nicht für Sportangebote, bei denen auch die Begleitpersonen teilnehmen. Des Weiteren ist es untersagt, die Sportstätte mit Kinderwagen, Rollern, Fahrrädern, Dreirädern, Laufrädern, Haustieren, usw. zu betreten. Darüber hinaus ist der Verzehr von Speisen und Getränken mit der Ausnahme von Wasser in der Sportstätte und in den Umkleidekabinen untersagt.
10.4. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, Wertgegenstände und für das Sportangebot nicht erforderliche Gegenstände bei sich zu führen. Begleitpersonen können sämtliche persönliche Gegenstände für die Dauer des Sportangebots an sich nehmen und aufbewahren. PlayZone haftet nicht für den Verlust und die Beschädigung persönlicher Gegenstände.
10.5. Das Sportangebot findet nicht an Feiertagen, in den Schulferien und während sonstiger Schulschließung statt, sofern dies nicht anderweitig vereinbart wurde.
10.6. Das Sportangebot findet nicht statt bei Schließungen der jeweiligen Sportstätte aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund Pandemie). In diesem Falle legt PlayZone Ersatztermine fest oder sagt die betroffenen Trainingseinheiten ab, wobei in dem letzteren Fall der buchenden Person 50% des anteiligen Preises für die betroffenen Trainingseinheiten erstattet wird.
11. Film- und Fotoaufnahmen, Internet
11.1. Das Filmen sowie Fotografieren sind nur in Abstimmung mit dem Trainer gestattet.
11.2 Die Kursteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass der Anbieter von ihm selbst erstellte Film- und Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen durch den Anbieter im Internet oder der Tageszeitung veröffentlicht werden. Dieses Einverständnis gilt bis zum Widerruf dieser Erklärung.
12. Datenschutz
12.1. Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und vom Anbieter benutzt, soweit dies für die Durchführung des Vertrags und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und den Anbieter erforderlich ist. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
13. Versicherungsschutz und Haftung
13.1. Für die Teilnehmer am Sportkurs besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Verletzungen und Unfällen sowie Schäden vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt der Anbieter keine Haftung.
13.2. Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
• die gewissenhafte Vorbereitung,
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter,
• die Richtigkeit der Beschreibung,
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
14. Haftungsbeschränkung
14.1. Der Anbieter haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Sollten Teile des Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt das entsprechende Gesetzesrecht.
15.2. Erfüllungsort ist München.
15.3. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.